Kernfrage: Welche Fragen klärt Ihr Nachhilfeinstitut vor dem Einsatz von EOD?

Antwort: Die FAQ beantworten die zentralen Punkte zu Zielgruppe, Anpassbarkeit, Preisen und Modulen, Verträgen, Datenschutz, Abrechnung, Einführung und Login-Zugang in klaren, direkt nutzbaren Antworten.

Häufige Fragen

Für welche Institute ist EOD geeignet?

EOD ist für kleine bis mittelständische Nachhilfeinstitute entwickelt – vom Einzelstandort bis zur kleinen Kette –, die Verwaltung, Unterrichtsorganisation und Abrechnung in einem System zusammenführen möchten.

Lässt sich EOD an unsere Abläufe anpassen?

Ja. Sie wählen die Module je Standort, legen Rechte je Bereich und Person fest, hinterlegen Ihre eigenen Vertragsbedingungen, Abrechnungsmodelle, Preise und E-Mail-Vorlagen. Die Einrichtung auf Ihr Institut erfolgt gemeinsam im Onboarding.

Kann ich EOD mit mehreren Standorten nutzen?

Ja. Jeder Standort hat eigene Einstellungen und eigene Module. Leitung und Büro wechseln zwischen den ihnen zugewiesenen Standorten; am Hauptstandort vergleichen Sie die Standorte in den Analysen (Modul Analysen).

Unterstützt EOD die Abrechnung von Nachhilfeleistungen?

Ja. Rechnungen entstehen aus den tatsächlich gehaltenen Stunden – für Monatspauschalen, Einzelstunden, Stundenkontingente und BuT. Abgerechnet wird erst, wenn der Vertrag unterschrieben ist.

Können wir unsere eigenen Vertragsbedingungen nutzen?

Ja. EOD liefert die Datenaufnahme und ein druckfertiges Vertrags-PDF; die Vertragsbedingungen hinterlegt Ihr Institut selbst. Der Vertrag wird vor Ort unterschrieben, die Unterschrift im System erfasst – erst dann wird abgerechnet.

Bekommen Eltern mit, was wir ihren Kindern schreiben?

Ja. Nachrichten an minderjährige Schüler gehen automatisch in Kopie an die verknüpften Eltern – sichtbar im Eltern- und im Schülerportal.

Gibt es eine App?

Ja, für Android. Auf allen anderen Geräten, auch auf dem iPhone, nutzen Lehrkräfte, Eltern und Schüler EOD im Browser. Optional ist eine eigene White-Label-App unter dem Namen Ihres Instituts möglich.

Ist EOD DSGVO-konform einsetzbar?

EOD ist auf datenschutzorientierte Prozesse ausgelegt. Dazu gehören rollenbasierter Zugriff, nachvollziehbare Änderungen und klare Datenstrukturen für den Institutsbetrieb.

Brauchen wir technisches Vorwissen?

Nein. EOD ist für operative Teams in Ihrem Nachhilfeinstitut konzipiert. Die Bedienung orientiert sich an typischen Arbeitsabläufen in Verwaltung und Unterrichtsorganisation.

Wie läuft die Einführung ab?

Nach einer Vorführung am Musterinstitut richten wir Ihren Testzugang ein und stimmen gemeinsam Module, Rechte, Verträge und Abrechnung auf Ihr Institut ab. EOD kann parallel zu Ihrer bisherigen Lösung laufen.

Welche Vorteile bringt EOD gegenüber Excel-Listen?

EOD reduziert Medienbrüche, zentralisiert Informationen und verbessert die Nachvollziehbarkeit von Schüler-, Vertrags-, Kurs-, Protokoll- und Abrechnungsdaten.

Gibt es einen Login-Bereich für bestehende Kunden?

Ja. Bestehende Kunden erhalten einen separaten Login-Zugang zum System.

Wie kann ich EOD für mein Institut testen?

In einer kurzen Vorführung (30 Minuten per Video) zeigen wir Ihnen EOD an einem Musterinstitut. Danach richten wir auf Wunsch Ihren Testzugang ein.

Gibt es eine kostenlose Testphase?

Ja. EOD wird in den ersten 3 Monaten kostenlos bereitgestellt – alle Module frei wählbar, inklusive persönlichem Onboarding. Die Testphase endet automatisch, ohne Kündigung und ohne Kosten.

Müssen wir alle Module buchen?

Nein. Der Kern ist immer enthalten, Zusatzmodule buchen Sie einzeln je Standort. Hinzubuchen ist jederzeit möglich (anteilig ab dem Buchungstag), Abbestellen zum Ende der Laufzeit. Ihre Daten bleiben dabei erhalten.

Was kostet EOD pro Monat?

EOD gibt es ab 49 € im Monat: Grundgebühr je Standort, dazu ein Betrag je aktivem Schüler, der sich nach den gebuchten Modulen richtet und mit der Größe Ihres Instituts sinkt. Nach der Testphase wählen Sie eine Laufzeit von 1 bis 5 Jahren – längere Laufzeiten sind rabattiert, der Preis bleibt für die gesamte Laufzeit fest. Alle Preise netto zzgl. USt. in gesetzlicher Höhe. Den genauen Preis für Ihr Institut nennen wir Ihnen im Beratungsgespräch.

Kann EOD als eigene App für unser Institut bereitgestellt werden?

Ja. Als White-Label-App mit Ihrem Namen, Logo und Ihren Farben – als Web-App und als Android-App. Die App wird über das eigene Store-Konto Ihres Instituts veröffentlicht; dafür fallen gesonderte Gebühren an.

Unterstützt EOD die Buchhaltung und Steuervorbereitung?

Ja, mit dem Modul EÜR & Steuer: Einnahmen-Überschuss-Rechnung gemäß § 4 Abs. 3 EStG mit Betriebsausgaben, automatischer AfA-Berechnung und Export als ELSTER XML (für das Finanzamt) und DATEV CSV (für den Steuerberater).

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